Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2013 und seiner Verhaftung im Mai 2024 ein sogenanntes Ponzi-System betrieben zu haben. Dabei soll er mehr als hundert Personen arglistig getäuscht und sie dazu gebracht haben, ihm insgesamt rund 25 Millionen Franken anzuvertrauen. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, eine Kreditkartenversicherung um rund 15'000 Franken betrogen, Bankformulare gefälscht und Gelder ins Ausland verschoben zu haben, um deren Einziehung zu erschweren. Seit seiner Verhaftung befindet er sich in Haft.
Der Beschuldigte wollte aus der Haft entlassen werden und bot verschiedene Auflagen an: Abgabe seiner Ausweispapiere, Verbot, den Kanton Genf zu verlassen, wöchentliche Meldepflicht bei der Polizei sowie das Tragen einer elektronischen Fussfessel. Die Genfer Justizbehörden lehnten dies ab und verlängerten die Haft bis Juni 2026. Dagegen gelangte der Beschuldigte ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht bestätigte die Haft. Es stellte fest, dass der Beschuldigte trotz Schweizer Staatsbürgerschaft kaum noch Bindungen an die Schweiz hat: Seine Frau, die sich scheiden lassen will, und seine Kinder leben offenbar in Paris, seine Mutter in einem deutschen Altersheim. Vor seiner Verhaftung war er offiziell in den Vereinigten Arabischen Emiraten domiciliert, wo er nach eigenen Angaben neun Jahre lang gelebt hatte. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass er einen Teil der unterschlagenen Gelder im Ausland versteckt hat.
Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen hält das Gericht für unzureichend. Angesichts der offenen Schengen-Grenzen und der Kleinheit des Schweizer Territoriums könnten weder die Abgabe von Ausweispapieren noch eine wöchentliche Meldepflicht eine Flucht wirksam verhindern. Eine elektronische Fussfessel würde eine Flucht lediglich nachträglich anzeigen, aber nicht verhindern. Angesichts der drohenden hohen Strafe und der enormen Forderungen von über hundert geschädigten Gläubigern sei das Fluchtrisiko konkret und real.