Ein italienischer Staatsbürger, der wegen Mitgliedschaft in der Mafia-Organisation 'Ndrangheta zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden war, wollte wieder in die Schweiz einreisen, wo seine Frau und seine erwachsenen Kinder leben. Die Schweizer Bundespolizei (fedpol) hatte ihm jedoch ein unbefristetes Einreiseverbot erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte dieses auf 20 Jahre – also bis November 2043. Dagegen wehrte sich der Mann und verlangte eine Verkürzung auf fünf Jahre.
Der Verurteilte war in Italien mehrfach strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung, Drohung und illegalem Waffenbesitz. Der schwerste Fall: Ein italienisches Berufungsgericht verurteilte ihn 2013 in Abwesenheit wegen Mitgliedschaft in der 'Ndrangheta, einer der mächtigsten und am weitesten verbreiteten Mafia-Organisationen weltweit. Er hatte dabei die Rolle des sogenannten «capo giovani» inne – eine Führungsposition innerhalb der Nachwuchsstruktur der Organisation. 2015 wurde er von der Schweiz nach Italien ausgeliefert, um seine Strafe zu verbüssen. Nach seiner Entlassung stand er noch ein Jahr unter Bewährungsaufsicht.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab. Es hielt fest, dass er nach wie vor der 'Ndrangheta angehöre. Die Loyalität gegenüber dieser Organisation sei nach italienischer Rechtsprechung grundsätzlich dauerhaft und könne in der Regel nur durch eine ausdrückliche Lossagung – meist verbunden mit einer Zusammenarbeit mit den Behörden – beendet werden. Da der Verurteilte nie mit der Justiz kooperiert und sich nie öffentlich von der organisierten Kriminalität distanziert hatte, sei die Bedrohung für die Schweizer Sicherheit weiterhin real und konkret. Daran ändere auch sein ruhiges Leben und seine Berufstätigkeit in Italien nichts.
Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit und dem privaten Interesse des Mannes auf Familienleben berücksichtigte das Gericht, dass seine Frau zwar in der Schweiz lebt, beide aber den grössten Teil ihres Lebens in Italien verbracht hatten. Der Frau sei es zumutbar, gegebenenfalls in die gemeinsame Heimat zurückzukehren. Zudem lebe das Paar seit der Auslieferung 2015 ohnehin getrennt, und die geografische Nähe zwischen Italien und der Schweiz erleichtere Kontakte. Das 20-jährige Einreiseverbot sei angesichts der Schwere der Verurteilung und der anhaltenden Bedrohung verhältnismässig.