Ein 1969 geborener Hilfsmaurer arbeitete seit Juni 2019 für ein Bauunternehmen, als er im September desselben Jahres von einer drei bis vier Meter hohen Leiter stürzte. Er erlitt dabei mehrere Knochenbrüche und weitere schwere Verletzungen. Die Suva übernahm die Behandlungskosten und prüfte später, in welchem Ausmass der Mann dauerhaft in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.
Die Suva kam zum Schluss, dass der Hilfsmaurer trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen in einer angepassten Tätigkeit vollzeitig arbeiten könne. Sie berechnete seinen Einkommensverlust auf 13 Prozent und sprach ihm dementsprechend eine Invalidenrente von 13 Prozent zu. Das Genfer Kantonsgericht korrigierte diesen Entscheid und erhöhte die Rente auf 18 Prozent – mit der Begründung, der Hilfsmaurer sei gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag des Bauhauptgewerbes in eine höhere Lohnklasse einzustufen, was zu einem höheren hypothetischen Lohn ohne Unfall führe.
Der entscheidende Streitpunkt war die Frage, welcher Lohn dem Verunfallten ohne den Unfall zugestanden hätte. Da sein früherer Arbeitgeber inzwischen in Konkurs gegangen war, konnte nicht einfach der zuletzt bezahlte Lohn herangezogen werden. Das Kantonsgericht stützte sich auf die Lohnklasse A des Gesamtarbeitsvertrags für «qualifizierte Bauarbeiter», weil der Arbeitsvertrag den Mann ausdrücklich als Hilfsmaurer bezeichnete. Das Bundesgericht widersprach dieser Einschätzung: Allein die Berufsbezeichnung im Vertrag genüge nicht, um eine ausdrückliche Anerkennung als qualifizierten Bauarbeiter durch den Arbeitgeber zu belegen. Weder im Arbeitsvertrag noch in den Lohnabrechnungen fänden sich entsprechende Hinweise. Zudem habe der Hilfsmaurer selbst nie geltend gemacht, in die höhere Lohnklasse eingestuft worden zu sein.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Suva gut und bestätigte deren ursprünglichen Entscheid. Der Hilfsmaurer hat damit Anspruch auf eine Invalidenrente von 13 Prozent, berechnet auf der Basis eines hypothetischen Jahreseinkommens von rund 69'760 Franken. Die Gerichtskosten von 800 Franken trägt der Versicherte.