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Mieter muss seine Wohnung in St. Gallen verlassen

Ein Mieter wollte seine Ausweisung aus einer Wohnung verhindern – ohne Erfolg. Er muss die Wohnung räumen und zahlt 800 Franken Gerichtskosten.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Ein Mieter in St. Gallen wurde von einem Gericht angewiesen, die 4-Zimmer-Wohnung, die er von einer Immobiliengesellschaft gemietet hatte, zu verlassen. Das Kreisgericht St. Gallen hatte diese Ausweisung im Februar 2026 angeordnet. Alle Versuche des Mieters, sich dagegen zu wehren, blieben erfolglos.

Im März 2026 versuchte der Mieter zusätzlich, die Vollstreckung des Urteils – also den tatsächlichen Vollzug der Ausweisung – vorläufig zu stoppen. Dieses Gesuch lehnte das Kreisgericht ab. Auch das Kantonsgericht St. Gallen wies eine dagegen eingereichte Beschwerde des Mieters ab.

Daraufhin wandte sich der Mieter ans Bundesgericht. Dieses lehnte zunächst seinen Antrag ab, die Ausweisung vorläufig aufzuschieben. In der Folge reichte der Mieter mehrere weitere Eingaben ein, darunter ein Gesuch um Wiedererwägung, das ebenfalls abgewiesen wurde. In einer weiteren Eingabe behauptete er, ein bestimmtes Dokument nicht zu kennen – dabei handelte es sich um sein eigenes, kurz zuvor eingereichtes Gesuch.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Mieters nicht ein, weil seine Eingaben den Mindestanforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht genügten. Auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen – wurde abgewiesen, da die Beschwerde von Anfang an als aussichtslos galt. Der Mieter muss nun Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen.

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Urteilsnummer: 4D_47/2026

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