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Sozialhilfestreit: Frau aus Küssnacht kommt nicht vor Gericht

Eine Frau aus Küssnacht am Rigi wollte einen Sozialhilfeentscheid anfechten. Weil sie eine Gebühr nicht bezahlte, trat das Gericht gar nicht erst auf ihren Fall ein.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Eine Frau aus Küssnacht am Rigi war mit einem Entscheid der dortigen Fürsorgebehörde nicht einverstanden und zog den Fall bis vor Bundesgericht. Um das Verfahren einzuleiten, hätte sie einen Kostenvorschuss von 200 Franken leisten müssen – eine Art Sicherheitsleistung, die Gerichte verlangen können, bevor sie sich mit einem Fall befassen.

Die Frau beantragte, von dieser Zahlung befreit zu werden, weil sie die Kosten nach eigenen Angaben nicht tragen kann. Das Bundesgericht lehnte dieses Gesuch jedoch ab. Es setzte ihr daraufhin eine letzte Frist von zehn Tagen, um den Vorschuss doch noch zu bezahlen – verbunden mit der ausdrücklichen Warnung, dass andernfalls auf ihren Fall nicht eingetreten werde.

Die Frau bezahlte den Vorschuss auch innerhalb dieser Nachfrist nicht. Stattdessen ersuchte sie erneut darum, von der Zahlung befreit zu werden. Das Gericht hielt jedoch fest, dass eine solche Neubeurteilung nur möglich wäre, wenn sich die massgebenden Umstände seit der früheren Entscheidung wesentlich verändert hätten. Da die Frau keine solchen Veränderungen geltend machte, blieb es beim ursprünglichen Entscheid. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte der Frau Gerichtskosten von 200 Franken.

Das Gericht hielt zudem fest, dass es sich vorbehält, künftige ähnliche Eingaben in dieser Angelegenheit unbeantwortet zu lassen – insbesondere solche, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hätten.

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Urteilsnummer: 8C_12/2026

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