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Kritik an SRG befreit nicht von der Radio- und TV-Abgabe

Ein Mann wollte die Serafe-Abgabe nicht zahlen, weil er der SRG Machtmissbrauch vorwarf. Die Richter liessen seine Eingabe nicht zu.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Die Serafe AG, die in der Schweiz die Radio- und Fernsehgebühren einzieht, leitete im April 2023 ein Betreibungsverfahren gegen einen Mann ein. Dieser hatte die Haushaltabgabe für den Zeitraum von März 2020 bis Februar 2022 in Höhe von 645 Franken nicht bezahlt. Hinzu kamen Mahn- und Betreibungsgebühren von 35 Franken. Der Mann wehrte sich gegen die Forderung, unterlag jedoch sowohl beim Bundesamt für Kommunikation als auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Daraufhin wandte er sich ans Bundesgericht. Er machte geltend, die SRG missbrauche ihre Macht, berichte unausgewogen und zeige keinen Respekt gegenüber Andersdenkenden. Ausdrücklich erklärte er, er zweifle die gesetzlichen Grundlagen der Abgabe nicht an – er störe sich vielmehr am Verhalten der SRG als Institution sowie an einzelnen konkreten Sendungen.

Die zuständige Richterin hielt fest, dass inhaltliche Kritik an redaktionellen Beiträgen der SRG kein gesetzlicher Grund ist, um von der Haushaltabgabe befreit zu werden. Daran ändere auch nichts, dass der Mann nicht nur einzelne Sendungen beanstande, sondern das Verhalten der SRG grundsätzlich anprangere. Wer konkrete Sendungen beanstanden wolle, könne sich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wenden – das sei jedoch ein anderes Verfahren.

Da die Eingabe des Mannes keine ausreichende rechtliche Begründung enthielt, trat das Gericht darauf gar nicht erst ein. Der Mann muss nun zusätzlich Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 9C_258/2026

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