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Blausee AG darf Ausbau des Lötschberg-Basistunnels nicht stoppen

Die Blausee AG wehrte sich gegen den geplanten Installationsplatz beim Steinbruch Mitholz. Die Richter bestätigten die Baugenehmigung mit strengen Umweltauflagen.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Die BLS Netz AG plant den Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels und will dafür einen temporären Installationsplatz im Steinbruch Mitholz im Kandertal errichten. Rund 1,5 Kilometer flussabwärts betreibt die Blausee AG ein Hotel, eine Gastronomie und eine Forellenzucht, die mit Grundwasser aus dem Kandertal gespeist wird. Seit April 2018 kam es in der Fischzucht wiederholt zu grösseren Fischsterben – vor allem im Frühjahr, wenn die Kander Hochwasser führte. Die Blausee AG befürchtete, dass der geplante Installationsplatz das Grundwasser gefährden und zu weiteren Schäden an ihrer Fischzucht führen könnte.

Erschwerend kam hinzu, dass im Steinbruch Mitholz in der Vergangenheit tatsächlich unzulässiges Material abgelagert worden war: Zwischen 2018 und 2020 wurde ohne Bewilligung verschmutzter Bahnschotter eingebracht, und auch Betonschlämme wurden falsch deklariert angeliefert. Die betroffenen Bereiche wurden zwar saniert und die Sanierungsziele laut Gutachten erreicht, doch die Blausee AG zweifelte an der Vollständigkeit der Untersuchungen und zog gegen die Baugenehmigung vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht und nun auch das Bundesgericht wiesen die Klage der Blausee AG ab. Die Richter kamen zum Schluss, dass die erteilte Baugenehmigung zahlreiche strenge Auflagen enthält, die einen ausreichenden Schutz des Grundwassers gewährleisten: Der gesamte Installationsplatz muss vollständig abgedichtet und an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden. Zudem sind detaillierte Konzepte für die Materialentsorgung, die Baustellenentwässerung und die Überwachung des Grundwassers vorgeschrieben. Nur nachweislich sauberes Ausbruchmaterial darf im Steinbruch abgelagert werden. Das Bundesamt für Umwelt bestätigte, dass das Überwachungssystem mit über 40 Messstellen weit über das übliche Mass hinausgeht.

Die Blausee AG hatte zudem gerügt, der Umweltverträglichkeitsbericht sei veraltet und berücksichtige weder die Fischsterben noch die später entdeckten illegalen Ablagerungen. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten: Die nachträglich gewonnenen Erkenntnisse seien in die Akten eingeflossen, von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in den Auflagen der Baugenehmigung berücksichtigt worden. Eine vollständige Neubearbeitung des Berichts wäre lediglich eine Verzögerung ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn gewesen.

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Urteilsnummer: 1C_62/2025

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