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Vater scheitert mit Klage gegen abgelehntes Visum für seine Tochter

Ein Vater wollte das abgelehnte Familiennachzugsvisum für seine Tochter anfechten. Seine Eingabe war jedoch mangelhaft begründet und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 22. Mai 2026

Das Migrationsamt des Kantons Neuenburg hatte einem Mann den Familiennachzug für seine Tochter verweigert. Dagegen wollte er sich wehren und bestritt eine Schuldbetreibung, die das Amt gegen ihn eingeleitet hatte. Der Friedensrichter im Bezirk Aigle entschied jedoch, dass die Schuld in der Höhe von 400 Franken zuzüglich Zinsen und 21.65 Franken berechtigt ist und die Einsprache des Mannes abwies.

Der Mann legte daraufhin beim Waadtländer Kantonsgericht Beschwerde ein. Dieses erklärte seine Eingabe jedoch als unzulässig, weil er die Begründung des erstinstanzlichen Entscheids nicht ausreichend angefochten hatte. Wer vor dem Kantonsgericht Beschwerde einlegt, muss die Argumente der Vorinstanz Punkt für Punkt bestreiten – das hatte der Mann unterlassen.

Vor Bundesgericht versuchte der Mann, seinen Fall als grundsätzliche Rechtsfrage darzustellen, um die Zulässigkeitshürde zu umgehen. Er argumentierte, es sei grundsätzlich zu klären, ob das Migrationsamt das Visum für seine Tochter überhaupt habe verweigern dürfen. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Eine solche Frage betrifft lediglich die Anwendung bestehender Rechtsgrundsätze auf einen Einzelfall und stellt keine grundsätzliche Rechtsfrage dar.

Da der Streitwert von 400 Franken weit unter der erforderlichen Mindestgrenze von 30'000 Franken liegt und keine grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt, trat das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein. Der Mann muss zudem Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 4A_499/2025

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