Der Grossvater eines Mannes meldete im Januar 2025 dem Genfer Kindes- und Erwachsenenschutzgericht (KESB), er mache sich grosse Sorgen um seinen Enkel. Dieser sei in Strafverfahren gegen seine Eltern verwickelt, habe mehrfach Suizidgedanken geäussert und sei ihm gegenüber bedrohlich geworden. Daraufhin eröffnete die Behörde ein Schutzverfahren. Der Betroffene lebte ohne eigenes Einkommen, wurde von der Sozialhilfe unterstützt und war weitgehend von seiner Familie isoliert.
Im Juli 2025 ordnete das Gericht eine umfassende psychiatrische Begutachtung an. Diese sollte klären, ob der Mann an psychischen Störungen leidet, ob er seine alltäglichen Angelegenheiten – in administrativer, finanzieller und persönlicher Hinsicht – selbst regeln kann und ob er urteilsfähig ist. Der Betroffene wehrte sich gegen diese Anordnung. Im Oktober 2025 wurde er zudem vorübergehend fürsorgerisch untergebracht; im Rahmen dieses Verfahrens fand bereits eine psychiatrische Begutachtung statt, die einen wahnhaften Zustand feststellte, der sich hauptsächlich gegen seine frühere Psychiaterin und seine Familie richtete.
Das Bundesgericht gibt dem Betroffenen nun recht und hebt die Anordnung der Begutachtung auf. Es hält fest, dass eine so weitreichende psychiatrische Untersuchung nur angeordnet werden darf, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Schutzmassnahme – etwa eine Beistandschaft – ernsthaft in Betracht kommt. Solche Anhaltspunkte fehlten hier für die Bereiche Finanzen und Alltagsgestaltung: Der Mann hatte keine Schulden, die Sozialhilfe bescheinigte ihm, sein Budget selbst zu verwalten, und die festgestellten Wahnvorstellungen richteten sich nicht gegen Dritte im allgemeinen Sinne.
Die Sache wird an die Genfer Vorinstanz zurückgewiesen. Diese muss nun neu prüfen, ob eine engere Begutachtung – beschränkt auf die Frage der medizinischen Behandlungsfähigkeit und Urteilsfähigkeit in diesem Bereich – angezeigt ist. Nur wenn sich darüber hinaus konkrete Hinweise auf einen Schutzbedarf in anderen Lebensbereichen ergeben, darf eine umfassendere Begutachtung angeordnet werden.