In der Gemeinde Horw (LU) plant ein Grundeigentümer seit Jahren den Bau von sieben Mehrfamilienhäusern mit 21 Wohnungen. Der Eigentümer eines benachbarten Grundstücks wehrt sich seit Beginn gegen das Projekt und hat in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich Einsprache erhoben. Nachdem die Bauherrschaft ein überarbeitetes Baugesuch eingereicht hatte, erteilte die Gemeinde im Juli 2021 erneut eine Baubewilligung.
Im Verlauf des Verfahrens reichte die Bauherrschaft im August 2023 ein Kanalisationsprojekt ein, das die Entwässerung der geplanten Anlage regelt. Das kommunale Baudepartement genehmigte dieses Projekt im September 2023. Der Nachbar erfuhr davon jedoch erst im Dezember 2023, als ihm die Gemeinde den entsprechenden Entscheid zusammen mit der erneuerten Baubewilligung eröffnete. Eine Möglichkeit, vorgängig Einsprache zu erheben, hatte er nicht erhalten. Er rügte daraufhin vor dem Kantonsgericht Luzern unter anderem, dass die Kanalisationspläne widersprüchlich seien und gegen abwasserrechtliche Vorschriften verstiessen. Das Kantonsgericht wies seine Beschwerde jedoch ab, ohne seine konkreten Einwände zur Entwässerung inhaltlich zu prüfen.
Das Bundesgericht gibt dem Nachbar nun recht. Es stellt fest, dass das Kantonsgericht seine Rügen zu Unrecht nicht geprüft hat. Als direkt benachbarter Grundeigentümer ist der Mann berechtigt, das Bauprojekt in allen rechtlich relevanten Punkten überprüfen zu lassen – auch in abwasserrechtlicher Hinsicht. Indem das Kantonsgericht ihm die Legitimation für diese Rügen absprach, verletzte es sein Recht auf Zugang zu einem Gericht sowie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör.
Das Urteil des Kantonsgerichts vom Juni 2024 wird aufgehoben. Die Gemeinde Horw muss das Einspracheverfahren korrekt durchführen und dem Nachbar die Möglichkeit geben, sich zum Kanalisationsprojekt zu äussern. Anschliessend ist neu zu entscheiden. Die Kosten für das bundesgerichtliche Verfahren trägt der Kanton Luzern, der dem Nachbar eine Entschädigung von 3000 Franken zahlen muss. Gerichtskosten werden keine erhoben.