Ein Grundeigentümer in Breganzona, einem Quartier auf den Hügeln von Lugano, wollte auf seinem Grundstück eine bestehende Villa abreissen und durch eine neue Einfamilienwohnung mit Tiefgarage ersetzen. Ausserdem plante er, einen Teil eines bestehenden Gebäudes umzubauen. Die Gemeinde Lugano erteilte im März 2022 die entsprechenden Baubewilligungen. Zwei Nachbarn legten dagegen Einsprache ein – zunächst beim Kanton, dann beim kantonalen Verwaltungsgericht, das ihre Beschwerde Ende 2024 abwies.
Die Nachbarn zogen den Fall ans Bundesgericht und brachten mehrere Einwände vor. Sie bezweifelten, ob die Zufahrtsstrasse zum Baugrundstück technisch und rechtlich ausreichend sei. Konkret bemängelten sie die Steigung und die Breite des Weges sowie fehlende Durchfahrtsrechte. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten: Die kantonalen Instanzen hatten die Strasse bereits eingehend geprüft und festgestellt, dass sie für das geringe Verkehrsaufkommen in diesem Wohngebiet geeignet ist. Zudem gilt der Weg als öffentlich zugänglich, da er von einem staatlich anerkannten Konsortium verwaltet wird.
Auch die weiteren Einwände der Nachbarn überzeugten das Gericht nicht. Sie hatten geltend gemacht, der Umbau des bestehenden Gebäudes verstosse gegen Bauvorschriften, weil er bestehende Grenzabstandsregeln verschlechtern würde. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass das Gebäude weder vergrössert noch äusserlich verändert wird – ein Verstoss gegen die Vorschriften sei deshalb nicht erkennbar. Schliesslich hatten die Nachbarn auch eine angeblich illegale Aufschüttung auf einem benachbarten Grundstück gerügt, konnten aber nicht belegen, dass die kantonalen Richter diese Frage falsch beurteilt hatten.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und auferlegte den Nachbarn Gerichtskosten von 4000 Franken. Der geplante Neubau in Breganzona kann damit realisiert werden.