Eine Firma, die Wand- und Bodenplatten verlegt, schloss zwischen 2017 und 2020 Verträge mit vier kleineren Unternehmen ab. Diese sollten ihr Personal ausleihen. Insgesamt zahlte die Firma über zwei Millionen Franken in bar an diese Vertragspartner – teils fünfstellige Beträge innerhalb weniger Tage. Die Suva stellte bei einer Betriebsprüfung fest, dass die Zahlungen in Wirklichkeit Löhne an eigene Arbeitnehmer darstellten, und forderte rund 120'000 Franken an nachzuzahlenden Unfallversicherungsbeiträgen.
Die vier Subunternehmen hatten gemäss Handelsregister gar keine Bewilligung für den Personalverleih und bezweckten eigentlich dieselbe Tätigkeit wie die Auftraggeberin selbst – also Arbeiten im Plattenleger- und Baugewerbe. Drei der vier Firmen waren zudem nicht mehrwertsteuerpflichtig, obwohl sie Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellten. Alle vier Unternehmen sind inzwischen durch Konkurs oder Geschäftsaufgabe verschwunden. Keine von ihnen hatte Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.
Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn und nun auch das oberste Gericht kamen zum Schluss, dass die Vertragskonstruktion einzig dazu diente, Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Die ungewöhnlich hohen Barzahlungen, die fehlenden Bewilligungen, die raschen Konkurse und die mangelhafte Buchführung der Vertragspartner sprachen eindeutig gegen echte Geschäftsbeziehungen. Die Firma hatte auch nach der Konkurseröffnung einer der Gesellschaften noch Barzahlungen geleistet – ein weiteres Indiz für das ungewöhnliche Vorgehen.
Die Plattenleger-Firma wehrte sich unter anderem damit, dass Barzahlungen in der Baubranche üblich seien und dass sie von allfälligen Unregelmässigkeiten ihrer Vertragspartner nichts gewusst habe. Zudem verlangte sie, zumindest die Mehrwertsteueranteile von der Lohnsumme abzuziehen. All diese Argumente überzeugten die Richter nicht. Da die betroffenen Firmen gar nicht mehrwertsteuerpflichtig waren und entsprechende Belege fehlten, blieb die Nachforderung der Suva in vollem Umfang bestehen. Die Firma muss zudem die Gerichtskosten von 5'000 Franken tragen.