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Zwei Beschwerdeführer scheitern, weil sie Gerichtsgebühr nicht bezahlten

Zwei Personen zahlten den verlangten Kostenvorschuss nicht – auch nach einer Nachfrist nicht. Deshalb trat das Bundesgericht auf ihre Beschwerde gar nicht erst ein.

Publikationsdatum: 19. Mai 2026

Zwei Personen hatten beim Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen eingereicht. Sie wandten sich damit gegen einen Entscheid des Zürcher Obergerichts, das eine Strafanzeige nicht weiterverfolgt hatte. Wer das Bundesgericht anruft, muss zunächst einen Kostenvorschuss bezahlen – im vorliegenden Fall 800 Franken.

Das Bundesgericht setzte den beiden Beschwerdeführern zunächst eine Frist bis zum 19. März 2026, um diesen Betrag zu überweisen. Da die Zahlung ausblieb, erhielten sie eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 20. April 2026. Auch diese verstrich, ohne dass der Vorschuss geleistet wurde.

Das Gericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. In ihren Eingaben hatten die beiden Personen unter anderem vorgebracht, es liege eine «Identitätsverwechslung» vor – ein Argument, das aus der sogenannten Reichsbürger- und Staatsverweigererszene bekannt ist und das Bundesgericht bereits in mehreren früheren Verfahren beschäftigt hatte. Dieses Vorbringen änderte nichts am Ergebnis.

Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden den beiden Beschwerdeführern gemeinsam auferlegt, wobei sie intern je die Hälfte tragen sollen.

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Urteilsnummer: 7B_211/2026

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