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Kläger scheitert mit Antrag auf Neubeurteilung seines Falls

Ein Mann wollte ein früheres Urteil neu aufrollen lassen. Die Richter traten auf seinen Antrag nicht ein.

Publikationsdatum: 19. Mai 2026

Ein Mann aus dem Kanton Neuenburg hatte vor dem kantonalen Gericht einen Rechtsstreit gegen ein Unternehmen geführt und dabei den Kürzeren gezogen. Sein anschliessender Versuch, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten, scheiterte im August 2025: Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein, weil er seine Rügen nicht ausreichend begründet hatte und sich auf Sachverhalte stützte, die er zuvor nicht ordentlich vor dem kantonalen Gericht vorgebracht hatte.

Im September 2025 versuchte der Mann erneut, das Bundesgericht zur Überprüfung seines Falls zu bewegen. Er beantragte eine sogenannte Revision – also eine Wiederaufnahme des bereits abgeschlossenen Verfahrens. Als Begründung machte er geltend, das Bundesgericht habe entscheidende Tatsachen aus den Akten übersehen, darunter einen Entscheid vom 18. April 2023. Zudem bestritt er, dass er seine Einwände nicht bereits vor dem kantonalen Gericht vorgebracht habe.

Das Bundesgericht wies diesen Antrag ab. Es hielt fest, dass eine Wiederaufnahme nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist – etwa wenn das Gericht ein Aktenstück schlicht übersehen oder falsch gelesen hat. Im vorliegenden Fall handle es sich jedoch nicht um ein solches Versehen, sondern um eine rechtliche Würdigung, die nicht Gegenstand einer Wiederaufnahme sein könne. Auch den angeblich übersehenen Entscheid vom April 2023 liess das Gericht nicht gelten: Der Mann habe nicht nachgewiesen, dass dieser Entscheid vom kantonalen Gericht festgestellt worden sei oder dass er ihn in seiner früheren Eingabe korrekt eingebracht habe.

Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 1000 Franken wurden dem Mann auferlegt. Das Unternehmen, gegen das er klagte, erhielt keine Parteientschädigung, da es im Revisionsverfahren nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war.

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Urteilsnummer: 4F_39/2025

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