Drei miteinander verbundene Baufirmen aus dem Engadin – eine Muttergesellschaft und ihre zwei Tochtergesellschaften – haben zwischen 2008 und Oktober 2012 ihre Marktstrategien im Hoch- und Tiefbau im Unterengadin koordiniert. Gemeinsam mit einem Konkurrenten, der G. AG, stimmten sie ab, wer bei welchen Ausschreibungen ein Angebot einreichen sollte und wer sogenannte Stützofferten abgeben würde – also absichtlich überhöhte Angebote, damit eine bestimmte Firma den Auftrag erhält. Diese Absprachen betrafen nicht nur einzelne Bauprojekte, sondern waren auf den gesamten Markt ausgerichtet.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) leitete 2012 eine Untersuchung ein und büsste die drei Firmen 2018 solidarisch mit rund 4,9 Millionen Franken. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte die Busse 2023 auf rund 2,5 Millionen Franken, weil es bei der Berechnung einzelne Elemente anders gewichtete und den Firmen eine Strafminderung von 70 Prozent gewährte – unter anderem weil sie im Verfahren mitgewirkt hatten.
Die Firmen zogen den Fall weiter und verlangten eine drastische Reduktion der Busse auf maximal rund 81'000 Franken. Sie bestritten, dass es eine übergeordnete, marktweite Absprache gegeben habe, und argumentierten, nachweisbar seien lediglich dreizehn einzelne Submissionsabsprachen. Das Gericht in Lausanne wies diese Sichtweise zurück: Drei Indizien – regelmässige strategische Treffen zwischen Führungskräften, ein systematisches Muster aus Arbeitsgemeinschaften und Stützofferten sowie die dreizehn konkreten Preisabsprachen – ergeben zusammen das Bild einer koordinierten, projektübergreifenden Marktaufteilung.
Die Richter bestätigten zudem, dass eine solche umfassende Gesamtabsprache unter das Schweizer Kartellgesetz fällt und sanktioniert werden darf – auch wenn nicht bei jeder einzelnen Ausschreibung eine Absprache nachgewiesen werden kann. Die Busse von rund 2,5 Millionen Franken bleibt damit bestehen. Die Verfahrenskosten wurden wegen einer leichten Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz leicht reduziert.