Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte einen Mann im Juni 2023 wegen mehrfacher versuchter Erpressung und Nötigung sowie der Missachtung eines Kontaktverbots. Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte im September 2025 das Urteil grösstenteils: Es sprach den Verurteilten zwar von einem einzelnen Erpressungsvorwurf frei, verhängte aber dennoch eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Davon muss er 6 Monate tatsächlich absitzen; die restlichen 9 Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich wurde ein Kontaktverbot angeordnet.
Der Verurteilte wehrte sich gegen dieses Urteil und verlangte einen vollständigen Freispruch. Er argumentierte, die Strafe sei für die begangenen «Belästigungen» unverhältnismässig hoch und selbst bei einer Verurteilung wäre allenfalls eine Geldstrafe angemessen gewesen. Ausserdem beanstandete er, die Anklageschrift habe die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Der Verurteilte hatte seine Einwände nicht ausreichend begründet. Wer vor Bundesgericht eine Verletzung von Grundrechten oder eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung geltend machen will, muss dies detailliert und bezogen auf das angefochtene Urteil darlegen. Der Verurteilte hatte stattdessen lediglich seine eigene Version des Sachverhalts geschildert und frühere Argumente aus dem kantonalen Verfahren wiederholt, ohne konkret aufzuzeigen, wo das Appellationsgericht Recht verletzt haben soll.
Da die Eingabe damit den formalen Anforderungen nicht genügte, wurde sie ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Das Gesuch des Verurteilten, die Gerichtskosten nicht selbst tragen zu müssen, lehnte das Bundesgericht ebenfalls ab – die Eingabe sei von vornherein aussichtslos gewesen. Er muss nun Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.