Ein Mann hatte beim Kantonsgericht Luzern ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt – das heisst, er wollte, dass ihm die Kosten für sein Verfahren erlassen werden. Das Kantonsgericht lehnte dies mit einer Verfügung vom Januar 2026 ab. Dagegen wollte der Mann beim Bundesgericht vorgehen.
Wer in der Schweiz ein Verfahren vor Bundesgericht anstrengt, muss in der Regel vorab einen Kostenvorschuss leisten. Das Bundesgericht setzte dem Mann dafür zunächst eine Frist bis Anfang März 2026 und verlangte 800 Franken. Da der Mann innerhalb dieser Frist nichts bezahlte, erhielt er eine letzte Nachfrist bis Ende März 2026 – verbunden mit der ausdrücklichen Warnung, dass sein Anliegen sonst nicht behandelt werde.
Auch diese Nachfrist liess der Mann ungenutzt verstreichen. Er leistete den Vorschuss nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf seinen Fall gar nicht erst ein, das heisst, es prüfte seine Eingabe inhaltlich nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung: Wer den verlangten Vorschuss nicht bezahlt, riskiert, dass sein Anliegen ohne weitere Prüfung abgewiesen wird.
Zusätzlich muss der Mann nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Sein ursprüngliches Anliegen – die Frage, ob ihm die Verfahrenskosten erlassen werden sollten – bleibt damit ungeklärt. Die Entscheidung des Kantonsgerichts Luzern, das Gesuch abzulehnen, steht weiterhin in Kraft.