Ein Lehrling hatte im August 2018 einen vierjährigen Lehrvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen. Im September 2020, also noch während der Lehrzeit, wurde er an einer Sitzung – in Anwesenheit seiner Eltern und zweier neutraler Personen – mündlich entlassen. Am nächsten Tag holte er seine persönlichen Sachen am Arbeitsplatz ab. Wenige Tage später bestätigte das Unternehmen die Kündigung schriftlich per Brief.
Der Lehrling zog daraufhin vor Gericht und forderte Lohnzahlungen bis zum Ende des Lehrvertrags, eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung sowie weiteren Schadenersatz. Das Regionalgericht gab ihm recht und verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von insgesamt rund 17'000 Franken – bestehend aus ausstehenden Lohnansprüchen, einer Entschädigung in der Höhe von sechs Monatslöhnen sowie zusätzlichem Schadenersatz. Das bernische Obergericht bestätigte dieses Urteil.
Das Unternehmen wehrte sich weiter und brachte den Fall ans Bundesgericht. Es bestritt vor allem, dass bei der Sitzung vom September 2020 überhaupt eine Kündigung ausgesprochen worden sei. Die Richter in Lausanne liessen diese Argumentation jedoch nicht gelten. Das Unternehmen habe lediglich die bereits von den kantonalen Gerichten vorgenommene Beweiswürdigung neu diskutiert, ohne aufzuzeigen, dass diese willkürlich gewesen wäre. Mehrere Zeugenaussagen sowie der eigene Bestätigungsbrief des Unternehmens sprachen klar für eine Kündigung an der fraglichen Sitzung.
Da das Unternehmen keine neuen stichhaltigen Argumente vorgebracht hatte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Die Firma muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen und dem Lehrling die zugesprochene Entschädigung bezahlen.