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Verurteilter Kindsmissbraucher muss zehn Jahre ins Gefängnis

Ein Mann hat über Jahre hinweg mehrere Mädchen sexuell missbraucht, darunter seine Adoptivtochter. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu zehn Jahren Haft.

Publikationsdatum: 18. Mai 2026

Ein Mann aus dem Kanton Thurgau wurde wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Taten ereigneten sich zwischen 2002 und 2015 und betrafen mehrere Mädchen: seine Adoptivtochter, zwei Schulkolleginnen, ein Mädchen aus dem Freundeskreis der Familie sowie ein Nachbarsmädchen. Hinzu kamen Vorwürfe wegen pornografischer Chats mit einer weiteren Person im Jahr 2020. Das Bezirksgericht Münchwilen hatte ihn 2024 zunächst zu neun Jahren und sechs Monaten verurteilt; das Thurgauer Obergericht erhöhte die Strafe auf zehn Jahre.

Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter und bestritt sämtliche Vorwürfe. Er behauptete, die Opfer hätten sich gegen ihn verschworen und ihre Aussagen abgesprochen. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten: Es sei wenig plausibel, dass mehrere Frauen, die sich untereinander kaum kannten, einen solch komplexen Plan über viele Jahre hinweg koordiniert hätten. Vielmehr handle es sich um eine Schutzbehauptung.

Das Bundesgericht prüfte die Beweiswürdigung der Vorinstanz sorgfältig. Die Aussagen der Opfer wurden als glaubhaft eingestuft: Sie wiesen zahlreiche Merkmale auf, die auf echte Erlebnisse hindeuten – sogenannte Realkennzeichen –, waren konstant über mehrere Befragungen hinweg und zeigten keine Tendenz zur Übertreibung. Dass die Opfer erst Jahre nach den Taten Anzeige erstatteten, werteten die Richter nicht als Zeichen mangelnder Glaubwürdigkeit, sondern als typisches Muster bei innerfamiliärem sexuellem Missbrauch.

Auch der Einwand des Verurteilten gegen das Strafmass blieb erfolglos. Er hatte argumentiert, für einzelne Taten hätten Geldstrafen ausgefällt werden müssen. Das Bundesgericht trat auf diese Rüge nicht ein, weil der Verurteilte sich nicht konkret mit der ausführlichen Strafzumessung des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Das Urteil ist damit rechtskräftig; zudem wurde dem Verurteilten ein lebenslanges Berufsverbot im Umgang mit Kindern erteilt.

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Urteilsnummer: 6B_14/2026

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