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Kläger im Erbschaftsstreit erhält kein neues Verfahren

Ein Mann wollte ein früheres Urteil im Streit um ein Erbe neu aufrollen lassen. Das Bundesgericht trat auf sein Gesuch nicht ein.

Publikationsdatum: 18. Mai 2026

Im Hintergrund steht ein Erbschaftsstreit im Kanton Tessin. Ein Mann hatte vor dem kantonalen Appellationsgericht beantragt, das Verfahren zu vereinfachen und auf die Prüfung bestimmter Einreden zu beschränken. Dieses Gesuch wurde abgewiesen. Auch eine Beschwerde dagegen blieb erfolglos – sowohl vor dem kantonalen Gericht als auch vor dem Bundesgericht, das im Oktober 2025 auf die Eingabe des Mannes nicht eintrat, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung nicht erfüllt waren.

Daraufhin verlangte der Mann, das Bundesgericht solle sein eigenes Urteil vom Oktober 2025 überprüfen und aufheben. Er machte geltend, das Gericht hätte zwei seiner Rechtsmittel – eines im Zivilbereich und eines betreffend eine Richterin, der er Befangenheit vorwarf – gemeinsam behandeln müssen. Durch die getrennte Behandlung sei er um eine inhaltliche Prüfung seiner Rügen gebracht worden. Zudem reichte er neue Unterlagen ein, die eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit belegen sollten.

Das Bundesgericht wies dieses Anliegen ab. Es hielt fest, dass ein solches Überprüfungsgesuch nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist – etwa wenn das Gericht über etwas entschieden hat, was gar nicht beantragt wurde, oder wenn es versehentlich einen wesentlichen Sachverhalt übersehen hat. Der Mann habe jedoch keinen dieser Gründe konkret dargelegt. Stattdessen versuche er, die rechtliche Beurteilung des früheren Urteils in Frage zu stellen oder Lücken in seiner ursprünglichen Eingabe nachträglich zu schliessen – was ein solches Überprüfungsverfahren nicht erlaubt.

Das Gesuch wurde daher als unzulässig abgewiesen. Die Verfahrenskosten von 1500 Franken trägt der Mann selbst.

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Urteilsnummer: 5F_71/2025

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