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Verurteilter scheitert mit Klage gegen Genfer Justizbehörden

Ein Verurteilter warf Genfer Justizbehörden vor, ihn unter Druck gesetzt zu haben. Die obersten Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Ein verurteilter Mann reichte Strafanzeige gegen den Kanton Genf ein. Er behauptete, Behörden des Genfer Justizsystems – darunter das Strafvollzugsgericht, das Polizeigericht und der Dienst für Wiedereingliederung – hätten ihn unter Druck gesetzt, damit er auf einen Weiterzug seiner Verurteilung verzichte. Dieses Vorgehen qualifizierte er als Nötigung.

Die Genfer Staatsanwaltschaft lehnte es ab, die Anzeige zu untersuchen. Die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte diesen Entscheid im März 2026. Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht und beantragte zudem, die Gerichtskosten sollten ihm erlassen werden.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es begründete dies damit, dass der Mann nicht ausreichend dargelegt habe, welche konkreten zivilrechtlichen Ansprüche – etwa Schadenersatz oder Genugtuung – er aus dem behaupteten Fehlverhalten ableiten wolle. Zudem habe er diese Ansprüche nicht beziffert. Erschwerend kam hinzu, dass sich seine Vorwürfe gegen Staatsangestellte in Ausübung ihrer Funktion richteten. In solchen Fällen haftet allein der Kanton, nicht die betreffenden Personen direkt – und solche Ansprüche gegen den Staat können nicht im Strafverfahren geltend gemacht werden.

Da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch das Gesuch um Erlass der Gerichtskosten abgewiesen. Der Verurteilte muss 500 Franken Gerichtsgebühren bezahlen.

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Urteilsnummer: 7B_470/2026

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