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81-Jähriger bleibt in Sicherheitshaft wegen Todesgefahr für Ex-Partnerin

Ein 81-jähriger Verurteilter wollte aus der Sicherheitshaft entlassen werden. Die Richter lehnten ab – das Risiko einer Tötung sei zu gross.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte einen 81-jährigen Mann im Januar 2026 unter anderem wegen Drohung, Nötigung, übler Nachrede und versuchter Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zusätzlich wurde ihm der Führerausweis für fünf Jahre entzogen. Gleichzeitig ordnete das Gericht Sicherheitshaft an, weil es eine ernsthafte Gefahr für das Leben einer früheren Partnerin sah. Der Verurteilte hatte ihr gegenüber eine Todesdrohung ausgesprochen.

Der Mann wehrte sich gegen die Sicherheitshaft und verlangte seine sofortige Freilassung. Er argumentierte, es fehle an einem triftigen Grund, ihn weiter einzusperren. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies seine Einwände im März 2026 ab. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht – ebenfalls ohne Erfolg.

Die Bundesrichter stützten sich massgeblich auf ein psychiatrisches Gutachten. Demnach leidet der Mann an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen sowie an einem ausgeprägten Eifersuchtswahn. Der Gutachter hatte bereits vor der Urteilseröffnung ein erhebliches Risiko für schwere Gewalt festgestellt – und dieses nach der Verurteilung sogar noch höher eingeschätzt. Der Entzug des Führerausweises, den der Verurteilte als «das Schlimmste im Leben» bezeichnete, sowie die drohende Gefängnisstrafe stellten eine enorme psychische Belastung dar. Hinzu kommt, dass der Mann nach eigenen Angaben an Krebs erkrankt ist. All dies erhöhe das Risiko einer Gewalttat – bis hin zu einer kombinierten Selbsttötung – erheblich.

Erschwerend werteten die Richter die Vorgeschichte des Mannes: Er war bereits früher wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt worden, nachdem er im Zusammenhang mit einer Scheidung auf seine damalige Ehefrau und deren neuen Partner geschossen hatte. Da er sich von seiner aktuellen Todesdrohung nie glaubhaft distanziert hat und die Gefährdungslage nach der Urteilseröffnung deutlich zugenommen hat, bestätigten die Bundesrichter die Sicherheitshaft als rechtmässig. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde mangels ausreichender Belege zur finanziellen Lage ebenfalls abgewiesen.

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Urteilsnummer: 7B_438/2026

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