Ein Beschuldigter aus dem Kanton Zürich wollte eine Entscheidung des Zürcher Obergerichts anfechten. Dieses hatte sich mit einer Verfahrensfrage befasst – konkret darum, ob ein laufendes Strafverfahren vorübergehend ausgesetzt werden sollte. Der Beschuldigte reichte Ende Februar 2026 eine Eingabe ein, um gegen diese Entscheidung vorzugehen.
Das Bundesgericht forderte ihn daraufhin auf, bis zum 23. März 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten. Dieser Vorschuss ist in solchen Verfahren üblich und dient dazu, die anfallenden Gerichtskosten abzudecken. Der Beschuldigte zahlte den Betrag jedoch nicht fristgerecht ein.
Das Gericht setzte ihm daraufhin eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 20. April 2026. Gleichzeitig wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Fall nicht behandelt werde, falls er auch diese Frist verstreichen lasse. Auch diese Frist liess der Beschuldigte ungenutzt verstreichen, ohne den Vorschuss zu bezahlen oder seine Eingabe schriftlich zurückzuziehen.
Da die Zahlung ausblieb, trat das Bundesgericht auf den Fall gar nicht erst ein. Der Beschuldigte muss nun zusätzlich Gerichtskosten von 500 Franken übernehmen. Die ursprüngliche Entscheidung des Zürcher Obergerichts bleibt damit unangefochten bestehen.