Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern wirft dem Beschuldigten vor, gemeinsam mit anderen Personen in St-Imier Spielautomaten manipuliert und so unrechtmässig Gutscheine generiert zu haben. Diese sollen gegen Bargeld oder als Wetteinsätze eingelöst worden sein. Seit November 2025 sitzt der syrische Staatsangehörige, der zuletzt in Deutschland lebte, in Untersuchungshaft. Im Februar 2026 wurde die Haft um weitere drei Monate verlängert.
Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Haftverlängerung und argumentierte, er habe sich den Schweizer Behörden freiwillig gestellt – was beweise, dass er nicht fliehen wolle. Das Obergericht des Kantons Bern wies seinen Einwand ab, und auch das Bundesgericht bestätigte nun die Verlängerung der Untersuchungshaft.
Die Richter betonten, dass der Beschuldigte seine engsten familiären und wirtschaftlichen Bindungen in Deutschland habe – dort leben seine Frau und seine Kinder, und er bezieht dort staatliche Unterstützung. In der Schweiz hingegen bestehen kaum Anknüpfungspunkte. Zudem habe er sich den Behörden nicht sofort gestellt, sondern erst mehrere Wochen nach der Hausdurchsuchung und dem internationalen Haftbefehl – und erst nachdem ein für ihn günstiges Urteil in einem Parallelverfahren ergangen war. Ausserdem habe er trotz laufendem Haftbefehl die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz bereits einmal überquert, was erhebliche Zweifel an seiner Kooperationsbereitschaft wecke.
Das Gericht prüfte auch, ob mildere Massnahmen wie eine Meldepflicht oder die Auflage, bei seiner Mutter in Biel zu wohnen, ausreichen würden. Es verneinte dies: Angesichts der offenen Grenzen im Schengenraum liessen sich solche Auflagen leicht umgehen. Da dem Beschuldigten im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie eine Landesverweisung drohen, sei der Anreiz zur Flucht erheblich. Die Untersuchungshaft bleibt deshalb aufrechterhalten.