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Frau zahlt Vorschuss nicht – Klage wird nicht behandelt

Eine Genferin wollte einen Pflichtverteidiger erhalten, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Ihr Fall wird deshalb nicht weiterbehandelt.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Eine Frau aus dem Kanton Genf hatte beim Genfer Staatsanwalt beantragt, ihr einen amtlichen Anwalt zuzuweisen. Dieser Antrag wurde im Oktober 2025 abgelehnt. Die Frau zog daraufhin vor das Genfer Kantonsgericht, das ihre Beschwerde im Januar 2026 ebenfalls abwies.

Anschliessend wandte sie sich ans Bundesgericht. Dort stellte sie zunächst ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen. Dieses Gesuch wurde Anfang März 2026 abgelehnt. Daraufhin wurde sie aufgefordert, bis zum 20. März 2026 einen Kostenvorschuss von 3000 Franken zu bezahlen.

Da die Frau den Vorschuss nicht leistete, erhielt sie eine zweite Frist bis zum 16. April 2026. Gleichzeitig wurde sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihr Fall nicht weiterbehandelt werde, falls sie auch diese Frist nicht einhalte. Beide Aufforderungen wurden ihr nachweislich zugestellt. Dennoch zahlte sie den Vorschuss nicht.

Das Bundesgericht trat deshalb auf ihren Fall nicht ein. Zusätzlich muss die Frau Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_177/2026

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