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Grundeigentümer dürfen ihr Grundstück in Montreux wieder bebauen

Ein Paar aus Montreux kämpfte jahrelang gegen eine Bauverbotszone auf ihrem Grundstück. Die Verlängerung dieser Zone wurde nun für ungültig erklärt.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Ein Ehepaar besitzt ein unbebautes Grundstück von rund 4'500 Quadratmetern im Dorf Les Avants, auf etwa 950 Metern Höhe im Gemeindegebiet von Montreux. Als die beiden 2018 eine Baubewilligung für zwei Wohnhäuser mit Tiefgarage beantragten, widersetzte sich der Kanton Waadt dem Vorhaben. Kurz darauf errichtete der Kanton eine sogenannte Reservezone über das Grundstück – eine befristete Massnahme, die Bauprojekte vorübergehend verhindert, um laufende Planungsarbeiten nicht zu gefährden.

Die Reservezone wurde im Oktober 2018 öffentlich aufgelegt und im November 2019 vom zuständigen Departement genehmigt. Laut Bundesrecht darf eine solche Zone höchstens fünf Jahre gelten; danach ist eine Verlängerung um maximal drei Jahre möglich. Im November 2024 verlängerte der Kanton die Zone bis November 2027. Das Ehepaar wehrte sich dagegen und argumentierte, die Fünfjahresfrist sei bereits abgelaufen.

Das Bundesgericht gab den Grundeigentümern recht. Es stellte klar, dass die Fünfjahresfrist nicht erst ab der behördlichen Genehmigung der Reservezone läuft, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage – also ab Oktober 2018. Denn schon ab diesem Datum galt nach kantonalem Waadtländer Recht ein faktisches Bauverbot auf dem Grundstück. Wäre man vom späteren Genehmigungsdatum ausgegangen, hätte die Eigentumsbeschränkung die bundesrechtlich vorgesehene Maximaldauer von fünf Jahren überschritten, ohne dass dies je geprüft worden wäre.

Da die Verlängerung im November 2024 mehr als sechs Jahre nach der öffentlichen Auflage erfolgte, war die Frist längst abgelaufen. Die Verlängerung der Reservezone wird deshalb aufgehoben. Das Ehepaar erhält vom Kanton Waadt eine Parteientschädigung von 4'000 Franken. Ob die Gemeinde Montreux künftig andere Instrumente des kantonalen Rechts nutzen kann, um Bauprojekte auf dem Grundstück vorübergehend zu blockieren, liess das Gericht offen.

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Urteilsnummer: 1C_311/2025

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