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Hauseigentümer müssen illegal gepflanzte Bäume doch fällen

Ein Eigentümerpaar im Waadtland wollte eine Baumfällanordnung abschwächen. Die Richter bestätigten: Alle Bäume rund um das Grundstück müssen weg.

Publikationsdatum: 15. Mai 2026

Ein Eigentümerpaar aus der Gemeinde Essertines-sur-Yverdon im Kanton Waadt besitzt ein Wohngrundstück sowie einen Anteil an einem umliegenden Landwirtschaftsgebiet. Beide Parzellen liegen in der Landwirtschaftszone. Ohne Baubewilligung pflanzten die Eigentümer ab 2010 rund um ihr Grundstück zahlreiche Bäume – Birken, Eichen, Kiefern, Tannen, Vogelbeerbäume und Weiden. Die kantonale Behörde ordnete 2021 an, diese Bäume zu entfernen und den Boden wieder einzusäen. Das Waadtländer Verwaltungsgericht bestätigte diese Anordnung 2023, und der Entscheid erwuchs in Rechtskraft.

Als die Gemeinde im Oktober 2024 eine Kontrolle durchführte, stellte sie fest, dass die Bäume auf der Südseite des Grundstücks noch immer standen. Die Behörde drohte daraufhin an, die Fällung auf Kosten der Eigentümer selbst vornehmen zu lassen. Das Paar wehrte sich und verlangte eine Erläuterung des früheren Gerichtsurteils: Sie argumentierten, die Anordnung betreffe nur Bäume, die exakt auf der Grundstücksgrenze stünden – nicht jene, die etwas weiter im Innern stünden oder auf der Südseite gruppiert seien.

Das Waadtländer Verwaltungsgericht wies dieses Begehren ab und hielt fest, der ursprüngliche Entscheid sei klar: Alle Bäume, die rund um die Parzelle gepflanzt wurden – also auf dem gesamten Umfang, einschliesslich der Südseite –, müssten entfernt werden. Die Bäume hätten optisch einen Freizeitpark von über 10'000 Quadratmetern entstehen lassen, was mit der landwirtschaftlichen Nutzungszone nicht vereinbar sei. Eine Erläuterung des Urteils sei deshalb nicht nötig.

Das Bundesgericht stützte diesen Entscheid vollumfänglich. Es hielt fest, dass die Eigentümer mit ihrem Antrag in Wirklichkeit versuchten, den längst rechtskräftigen Entscheid inhaltlich neu aufzurollen – was nicht zulässig sei. Das Urteil ist eindeutig: Sämtliche unbewilligt gepflanzten Bäume auf dem Umfang des Grundstücks müssen gefällt werden. Die Verfahrenskosten von 4'000 Franken gehen zulasten des Eigentümerpaares.

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Urteilsnummer: 1C_572/2025

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