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Angeklagter muss nach Slowenien ausgeliefert werden

Slowenien wirft einem Mann Betrug und Geldwäscherei vor. Die Schweizer Gerichte genehmigen seine Auslieferung.

Publikationsdatum: 13. Mai 2026

Slowenien ersuchte die Schweiz um die Auslieferung eines Mannes, dem vorgeworfen wird, Investoren getäuscht und dabei einen Schaden von mehr als 1,5 Millionen Euro verursacht zu haben. Zusätzlich wird ihm Geldwäscherei vorgeworfen. Das Bundesamt für Justiz ordnete die Auslieferung im Oktober 2025 an.

Der Betroffene wehrte sich gegen die Auslieferung und machte geltend, die Strafverfolgung in Slowenien sei politisch motiviert. Er verwies auf einen Labortest, der angeblich eine Vergiftung in einem slowenischen Gefängnis im Jahr 2021 belegen soll, sowie auf Drohbriefe, die er nach eigenen Angaben von slowenischen Behörden erhalten habe. Das Bundesstrafgericht wies diese Argumente ab: Der Labortest enthalte weder ein Datum noch einen Hinweis auf die betroffene Person, und die Behauptung, die Drohbriefe stammten von staatlichen Stellen, sei nicht belegt. Zudem habe der Mann bei seiner Haftentlassung im Juni 2021 eine ärztliche Untersuchung selbst abgelehnt.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe des Mannes gar nicht erst ein. Es befand, der Fall sei nicht von besonderer Bedeutung, da sich weder aus den Feststellungen der Vorinstanz noch aus den Vorbringen des Mannes konkrete Hinweise auf eine politische Verfolgung ergäben. Zudem habe er sich in weiten Teilen nicht ausreichend mit dem Entscheid des Bundesstrafgerichts auseinandergesetzt und unbelegte Behauptungen aufgestellt.

Auch sein Gesuch um Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat wurde abgewiesen. Der Mann hatte seine finanziellen Verhältnisse nicht offengelegt, weshalb eine Bedürftigkeit nicht geprüft werden konnte. Ausserdem galt seine Eingabe als von vornherein aussichtslos. Die Gerichtskosten von 2000 Franken muss er selbst tragen.

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Urteilsnummer: 1C_214/2026

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