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Betrüger muss 5,5 Jahre hinter Gitter – Strafe bleibt bestätigt

Ein Mann hat einen US-Bürger über Jahre mit gefälschten Dokumenten um über neun Millionen Dollar betrogen. Die Richter bestätigen die Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.

Publikationsdatum: 13. Mai 2026

Ein Betrüger hat einen amerikanischen Staatsbürger über rund drei Jahre hinweg systematisch getäuscht. Mit gefälschten Dokumenten und einer aufwendigen Inszenierung überredete er sein Opfer, grosse Geldsummen zu überweisen – in der Hoffnung, bald ein Erbe von 40 Millionen Dollar sowie ein Vermögen von 200 Millionen Euro zu erhalten. Ausserdem brachte er den Geschädigten dazu, zwei wertlose Gesellschaften zu einem überhöhten Preis zu kaufen, die angeblich für den Vermögenstransfer notwendig seien. Die versprochenen Gelder flossen jedoch nie. Am Ende verschwanden die Täter. Der Gesamtschaden beläuft sich auf über 9,1 Millionen Dollar sowie rund 521'000 Franken.

Das Tessiner Strafgericht verurteilte den Betrüger wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Zusätzlich wurde er für 12 Jahre des Landes verwiesen und zur Zahlung von Schadenersatz an den Geschädigten verpflichtet. Das Tessiner Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil vollumfänglich. Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht und beantragte einen Freispruch, zumindest aber eine Reduktion der Strafe auf 4 Jahre und 6 Monate.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Der Verurteilte hatte unter anderem gerügt, das erstinstanzliche Gericht sei in derselben Zusammensetzung tätig gewesen wie beim früheren Urteil gegen seinen Mittäter – was sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe. Die Richter liessen diesen Einwand jedoch nicht gelten: Er hätte diesen Punkt rechtzeitig im kantonalen Verfahren vorbringen müssen und könne ihn nicht erstmals vor Bundesgericht geltend machen. Ebenso scheiterte der Vorwurf, er habe sich vor dem Berufungsgericht nicht ausreichend zu bestimmten Ermittlungsunterlagen äussern können.

Auch die Rügen zur Strafzumessung überzeugten die Bundesrichter nicht. Der Verurteilte hatte argumentiert, die Strafe sei zu hoch, weil er nur eine einzige Person geschädigt habe. Das Gericht hielt dagegen: Der angerichtete Schaden sei enorm, die kriminelle Tätigkeit habe drei Jahre gedauert und sei professionell und mit grosser Raffinesse betrieben worden. Zudem wurde dem Verurteilten ein früheres Urteil in Italien wegen Erpressung aus dem Jahr 2006 straferhöhend angerechnet – ein Delikt, das ebenfalls Vermögensinteressen schützt und damit dem Betrug vergleichbar ist. Die Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten bleibt damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_44/2026

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