Am 17. Mai 2023 fuhr ein Autofahrer auf der Autobahn A1 im Kanton Aargau mit seinem Porsche Cayenne auf dem Überholstreifen mit rund 100 bis 105 km/h. Dabei hielt er über eine Strecke von etwa 800 Metern und während 36 Sekunden einen Abstand von lediglich 12 bis 13 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug ein. Ein Polizeifahrzeug dokumentierte die Fahrt mit einem Videogerät. Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Fahrer daraufhin wegen zu geringen Abstands beim Hintereinanderfahren.
Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte den Schuldspruch, erhöhte jedoch die Geldstrafe auf 24 Tagessätze zu je 260 Franken sowie eine Busse von 1'560 Franken. Der Autofahrer wehrte sich dagegen und verlangte einen Freispruch.
Vor dem Bundesgericht brachte er mehrere Einwände vor: Das Eichzertifikat des Polizeifahrzeugs sei möglicherweise fehlerhaft oder beziehe sich auf ein anderes Gerät. Ausserdem fehle ein Schulungsnachweis für den Polizisten sowie ein Messprotokoll. Schliesslich argumentierte er, sein Fahrzeug sei mit einem Nothalteassistenten ausgerüstet, der die Reaktionszeit bei Bremsmanövern deutlich verkürze – weshalb die geltende Abstandsregel («1/6-Tacho») technisch überholt sei. Die Bundesrichter liessen diese Argumente nicht gelten. Das Eichzertifikat sei gültig gewesen, und die gemessenen Werte seien anhand der im Video sichtbaren Fahrbahnmarkierungen nachvollziehbar überprüft worden. Ein Messprotokoll sei bei dieser Art mobiler Geschwindigkeitskontrolle gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Auch das Argument mit dem Fahrassistenzsystem überzeugte die Richter nicht. Sie hielten fest, dass ein elektronisches Assistenzsystem das Risiko einer Kollision bei einem plötzlichen Bremsmanöver nicht zuverlässig ausschliesst. Die bestehende Rechtsprechung zur Mindestabstandsregel auf Autobahnen bleibe gültig. Der Autofahrer muss nun die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.