Nach dem Tod seiner Frau im Mai 2012 erhielt ein 1974 geborener Vater von drei Kindern eine Witwenrente. Diese wurde ihm per Ende Juni 2022 gestrichen, weil sein jüngstes Kind damals 18 Jahre alt wurde – so sieht es das Schweizer Gesetz vor. Der Mann akzeptierte die Streichung zunächst ohne Widerspruch.
Später erfuhr er, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz im Fall «Beeler gegen Schweiz» wegen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei Witwenrenten verurteilt hatte. Das Urteil wurde am 11. Oktober 2022 rechtskräftig – also nach der Streichung seiner Rente. Gestützt darauf verlangte er rückwirkend die Wiederausrichtung seiner Rente. Die zuständige Ausgleichskasse und anschliessend auch das Waadtländer Kantonsgericht lehnten sein Begehren ab.
Das oberste Gericht bestätigte diese Entscheide. Es hielt fest, dass der Fall des Mannes mit dem «Beeler»-Urteil nicht vergleichbar sei. Im massgeblichen EGMR-Fall hatte die Witwenrente einem Mann ermöglicht, sich um seine Kinder zu kümmern, ohne wegen finanzieller Not eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu müssen. Im vorliegenden Fall hingegen lebte das Paar bereits seit rund drei Jahren getrennt, als die Frau starb. Die Kinder standen unter der Obhut des Jugendschutzdienstes und wohnten bei den Grosseltern mütterlicherseits. Der Vater lebte auch nach dem Tod seiner Frau nicht mit den Kindern zusammen. Die Rente hatte damit keinen Einfluss auf die Gestaltung des Familienlebens gehabt.
Da die Situation des Mannes nicht unter den Schutzbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention fiel, der dem «Beeler»-Urteil zugrunde lag, konnte er sich auch nicht auf dieses berufen. Eine Wiederausrichtung der Rente war damit ausgeschlossen. Die Verfahrenskosten von 500 Franken gehen zu seinen Lasten.