Symbolbild
Mann muss keine Gerichtskosten zahlen nach langem Verfahren
Ein Mann wehrte sich gegen Betreibungen für Krankenkassenprämien. Das Bundesgericht schreibt das Verfahren ab – ohne Kosten für den Mann.

Publikationsdatum: 12. Mai 2026

Eine Krankenkasse betrieb einen Mann für ausstehende Prämien der obligatorischen Krankenversicherung. Der Mann bestritt die Forderungen und leitete ein Verfahren ein, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Schulden nicht bestehen. Parallel dazu versuchte er mehrfach, die laufenden Betreibungen vorläufig stoppen zu lassen – ohne Erfolg. Als das Betreibungsamt ihn zur Pfändung vorlud, legte er Beschwerde ein.

Das Luzerner Kantonsgericht behandelte diese Beschwerde fast ein Jahr lang, ohne dabei einen Entscheid über den beantragten vorläufigen Stopp der Betreibungen zu fällen. Stattdessen liess es diesen Antrag mit dem abschliessenden Urteil vom Januar 2026 einfach hinfällig werden. Der Mann hatte zwischenzeitlich beim Bundesgericht gerügt, das Kantonsgericht verweigere oder verzögere die Rechtsprechung unzulässig.

Nachdem das Kantonsgericht seinen Entscheid in der Sache gefällt hatte, war das beim Bundesgericht hängige Verfahren wegen Rechtsverzögerung gegenstandslos geworden. Das Bundesgericht schrieb es daher ab. Den Antrag des Mannes, das Verfahren mit einem weiteren laufenden Verfahren zu vereinigen, lehnte das Gericht ab, da jenes bereits abgeschlossen war.

Bei der Frage der Verfahrenskosten berücksichtigte das Bundesgericht, dass das Kantonsgericht fast ein Jahr für seinen Entscheid benötigt und den Antrag auf vorläufigen Stopp der Betreibungen nicht separat behandelt hatte. Weil der Ausgang des Verfahrens unter diesen Umständen nicht eindeutig vorhersehbar gewesen wäre, verzichtete das Bundesgericht darauf, dem Mann Gerichtskosten aufzuerlegen.

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Urteilsnummer: 5A_680/2025

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