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Mann scheitert mit Klage gegen Pferdehändler vor Gericht
Ein Mann warf seinem Versicherungsmakler Betrug beim Kauf zweier Stuten vor. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein.

Publikationsdatum: 11. Mai 2026

Ein Mann aus dem Kanton Genf hatte seinen Versicherungsmakler angezeigt, weil er sich beim Kauf zweier Pferde betrogen fühlte. Der Makler hatte ihn dazu gebracht, sich an der ersten Stute mit 115'500 Franken und an der zweiten mit rund 34'000 Franken zu beteiligen. Laut dem Mann hatte der Makler dabei falsche Versprechungen gemacht: Er habe behauptet, die erste Stute sei ein Ausnahmepferd mit Potenzial für die Olympischen Spiele 2020, und hohe Gewinne in Aussicht gestellt. In Wirklichkeit habe das Tier kaum Fortschritte gemacht und sei schliesslich erkrankt. Zudem soll der Makler den Kaufpreis der zweiten Stute falsch angegeben haben – er habe 100'000 Euro genannt, obwohl sie nur 75'000 Euro gekostet habe. Beide Tiere seien verletzt und damit unverkäuflich gewesen.

Der Mann erstattete Strafanzeige wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsführung und Vertrauensmissbrauchs. Die Genfer Staatsanwaltschaft lehnte es jedoch ab, das Verfahren wieder aufzunehmen, nachdem es offenbar zuvor eingestellt worden war. Die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte diesen Entscheid im Oktober 2025.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dieses trat auf seine Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Wer als Geschädigter eine Beschwerde ans Bundesgericht richtet, muss darlegen, welchen konkreten zivilrechtlichen Schaden er durch welches strafbare Verhalten erlitten hat. Das gilt besonders dann, wenn mehrere verschiedene Straftaten geltend gemacht werden. Der Mann hatte lediglich pauschal einen Schaden von 8'333 Franken im Zusammenhang mit einer der Stuten erwähnt, ohne dies den einzelnen Vorwürfen zuzuordnen. Diese Begründung reichte dem Gericht nicht aus.

Das Bundesgericht stellte die offensichtliche Unzulässigkeit der Beschwerde fest und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 800 Franken. Sein Anliegen, das Strafverfahren gegen den Makler wieder in Gang zu bringen, bleibt damit erfolglos.

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Urteilsnummer: 7B_1271/2025

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