Einem 1977 geborenen Mann werden schwere Sexualdelikte an mehreren Minderjährigen vorgeworfen. Laut Anklageschrift soll er zwischen 2020 und November 2023 über soziale Netzwerke mindestens sechs Mädchen im Alter von 11 bis 15 Jahren kontaktiert und sie unter Druck gesetzt haben, ihm Nacktfotos oder Sexvideos von sich zu schicken. Zudem soll er mit einem 13-jährigen Mädchen mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt haben. Ausserdem wurden bei ihm fast 900 kinderpornografische Dateien gefunden. Der Mann wurde im November 2023 verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der Prozess vor dem Genfer Strafgericht ist für September 2026 angesetzt.
Ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 2025 kommt zu einem beunruhigenden Befund: Der Mann leidet an einer schweren Persönlichkeitsstörung, einer ausgeprägten pädophilen Störung sowie einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Das Rückfallrisiko für erneute Sexualdelikte wird als hoch eingestuft. Die Gutachter empfehlen eine langfristige, intensive Therapie in einem geeigneten Rahmen – nicht bloss in einer privaten Praxis. Die Aussichten auf eine deutliche Risikominderung innerhalb von fünf Jahren werden als gering beurteilt.
Der Mann beantragte seine Freilassung unter Auflagen – etwa ein Kontaktverbot zu den Opfern oder ein Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke. Die Genfer Gerichte lehnten dies ab, und das Bundesgericht bestätigt nun diese Einschätzung. Ein Kontaktverbot schütze nur die bekannten Opfer, nicht aber andere potenzielle Opfer im Internet. Ein wirksames Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke sei praktisch nicht kontrollierbar. Angesichts des hohen Risikos, dass der Mann erneut die sexuelle Unversehrtheit von Minderjährigen verletzen könnte, überwiege das öffentliche Sicherheitsinteresse seine persönliche Freiheit.
Das Bundesgericht weist auch das Argument zurück, die Haft dauere unverhältnismässig lange. Die bisherige Haftdauer von rund 27 Monaten und die voraussichtliche Gesamtdauer bis zum Prozessbeginn von rund 33 Monaten seien angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten und der zu erwartenden Strafe noch verhältnismässig. Der Mann muss deshalb bis zum Prozess in Haft bleiben.