In der Nacht vom 26. auf den 27. Juli 2021 drang ein Mann gegen halb drei Uhr morgens unerlaubt in die Wohnung seines Nachbarn ein. Er warf diesem vor, mit seiner Freundin geschlafen zu haben, stiess ihn auf das Bett und würgte ihn mit beiden Daumen so lange, bis der Nachbar das Bewusstsein verlor. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Täter wegen Gefährdung des Lebens und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten und verwies ihn für acht Jahre des Landes.
Der Verurteilte bestritt die Tat und versuchte, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern. Er argumentierte, der Nachbar sei drogenabhängig und habe möglicherweise unter dem Einfluss von Kokain, Heroin oder Medikamenten gestanden und sich die Tat nur eingebildet. Das Gericht lehnte weitere Untersuchungen ab: Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die Polizei den Nachbarn als klar denkend und orientiert beschrieben, und auch die untersuchende Ärztin attestierte ihm volle Bewusstseinklarheit. Hinweise auf eine substanzbedingte Wahrnehmungsstörung fanden sich nicht.
Gegen die Landesverweisung wandte der türkischstämmige Mann ein, er lebe seit über 30 Jahren in der Schweiz und leide an einer schweren psychischen Erkrankung, weshalb eine Rückkehr in die Türkei unzumutbar sei. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten: Der Mann habe sich trotz langer Aufenthaltsdauer kaum integriert, lebe von Sozialleistungen und habe kein tragfähiges soziales Netz aufgebaut. Da er zudem die türkische Sprache noch beherrsche und seine gesundheitlichen Probleme dort behandelt werden könnten, sei die Rückkehr zumutbar.
Teilweise Recht bekam der Mann in einem Verfahrenspunkt: Das Obergericht hatte für die schriftliche Urteilsbegründung rund elf Monate benötigt – deutlich mehr als die gesetzlich vorgesehenen 60 bis 90 Tage. Dies stellt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots dar. Eine Strafminderung rechtfertigt sich laut Bundesgericht deswegen zwar nicht, doch muss der Kanton Zürich dem Verurteilten eine Entschädigung von 3000 Franken für das Verfahren vor Bundesgericht zahlen.