Ein Mann von den Philippinen (Jahrgang 1986) lernte 2013 einen Schweizer (Jahrgang 1949) kennen. Die beiden lebten mehrere Jahre gemeinsam auf den Philippinen. Im Januar 2023 reiste der Philippiner in die Schweiz ein, um seinen Partner zu heiraten. Die Hochzeit fand am 28. Februar 2023 statt. Nur vier Tage später, am 3. März 2023, starb der Schweizer Ehemann eines natürlichen Todes.
Nach dem Tod seines Mannes beantragte der Philippiner eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Das Zürcher Migrationsamt lehnte das Gesuch im Oktober 2024 ab und ordnete seine Ausreise an. Der Mann wehrte sich dagegen durch alle kantonalen Instanzen – ohne Erfolg. Schliesslich gelangte er ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Im Schweizer Ausländerrecht gibt es zwar eine Regelung, die in bestimmten Fällen auch nach dem Tod des Ehepartners eine Aufenthaltsbewilligung ermöglicht – etwa wenn die Ausreise eine besondere persönliche Härte darstellen würde. Dafür muss die Ehe aber eine gewisse Dauer und inhaltliche Bedeutung gehabt haben. Laut der bestehenden Rechtsprechung reichen Ehegemeinschaften von einem Tag, drei Tagen oder 39 Tagen nicht aus. Eine Ehe von vier Tagen genügt diesen Anforderungen ebenfalls nicht. Dass der Mann gut integriert ist, keine Probleme mit den Behörden hatte und sich sogar um die frühere Ehefrau seines verstorbenen Mannes kümmert, ändert daran nichts.
Das Gericht hielt zudem fest, dass die Rückkehr auf die Philippinen dem Mann zumutbar sei: Er kam erst mit 36 Jahren in die Schweiz, hat dort studiert und ist als Alleinerbe seines Mannes Eigentümer einer Wohnung in der Schweiz, verfügt also über finanzielle Mittel. Eine Gefährdung wegen seiner Homosexualität auf den Philippinen sah das Gericht nicht, da Homosexualität dort legal ist und er dort jahrelang offen mit seinem Partner zusammengelebt hatte. Der Mann muss die Schweiz nun verlassen.