Im Zentrum des Falls steht ein Mann, der als Berater und Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften tätig war. Am 15. März 2023 unterzeichnete er bei einer Bank ein sogenanntes K-Formular – ein Dokument, in dem der wirtschaftlich Berechtigte einer Gesellschaft angegeben werden muss. Darin erklärte er, selbst der Inhaber der Gesellschaft zu sein. Die Bank hegte Zweifel, meldete den Fall den Behörden, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Urkundenfälschung.
Der Mann bestritt die Vorwürfe. Er legte einen Kaufvertrag vom 1. Februar 2023 vor, wonach er die Anteile der betreffenden Gesellschaft kurz vor der Unterzeichnung des Formulars erworben hatte. Auch im Handelsregister war er zu diesem Zeitpunkt als alleiniger Gesellschafter eingetragen. Die Strafgerichte des Kantons Waadt sahen den Kaufvertrag jedoch als vorgetäuscht an und stützten sich dabei auf acht Indizien – darunter der Umstand, dass der frühere Eigentümer weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben wollte, der Kaufpreis nie bezahlt wurde und der Firmensitz weiterhin an der Adresse des früheren Inhabers verblieb. Dieser frühere Inhaber steht auf einer amerikanischen Sanktionsliste, weil er verdächtigt wird, russische Rüstungsunternehmen mit Mikroelektronik beliefert zu haben.
Die obersten Richter in Lausanne hoben das Urteil nun auf und wiesen den Fall zur Neubeurteilung zurück. Sie beanstandeten, dass das Kantonsgericht mehrere Einwände des Mannes schlicht übergangen hatte, ohne darauf einzugehen – insbesondere die Frage, ob der Kaufvertrag tatsächlich nur zum Schein abgeschlossen worden war. Zudem fehlte im Urteil eine nachvollziehbare Begründung dazu, ob der Mann wissentlich falsche Angaben gemacht hatte. Das Gericht hielt auch fest, dass der frühere Gesellschafter im gesamten Verfahren offenbar nie befragt worden war – obwohl seine Aussagen für die Beurteilung des Kaufvertrags entscheidend gewesen wären.
Das Kantonsgericht muss nun die offenen Fragen beantworten und ein neues Urteil fällen. Der Kanton Waadt hat dem Mann zudem 3000 Franken als Entschädigung für das Verfahren vor dem obersten Gericht zu bezahlen.