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Familie aus Grossbritannien braucht Bewilligung für Ferienwohnung im Berner Oberland
Ein britisches Ehepaar wollte seine Ferienwohnung in einen Familientrust einbringen. Richter entschieden: Dafür ist eine Bewilligung nach dem Ausländergrundstückgesetz nötig.

Ein britisches Ehepaar besitzt eine Ferienwohnung in einer Berner Oberländer Gemeinde. Um das Eigentum langfristig in der Familie zu sichern, gründeten die Eltern gemeinsam mit ihren beiden erwachsenen Söhnen – beide US-amerikanische Staatsbürger – einen sogenannten Trust nach dem Recht des US-Bundesstaats New York. Ein Trust ist ein Rechtskonstrukt aus dem angelsächsischen Recht, bei dem Vermögen auf Treuhänder übertragen wird, die es zugunsten bestimmter Begünstigter verwalten. Die Ferienwohnung sollte in diesen Trust eingebracht werden, wobei die Söhne und die Mutter gleichzeitig als Treuhänder und als Begünstigte eingesetzt wurden.

Das zuständige Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli stellte zunächst fest, dass diese Übertragung ohne Bewilligung nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – umgangssprachlich «Lex Koller» genannt – zulässig sei. Das Gesetz schützt einheimischen Boden vor übermässigem Erwerb durch Ausländerinnen und Ausländer. Das Bundesamt für Justiz wehrte sich dagegen und zog den Fall vor das Berner Verwaltungsgericht, das die Bewilligungsfreiheit im Wesentlichen bestätigte.

Das Bundesgericht hob diesen Entscheid nun auf. Es stellte klar, dass die gesetzliche Ausnahme für enge Familienangehörige nur dann gilt, wenn das Grundstück direkt auf eine natürliche Person übergeht – also auf den Ehegatten oder auf Verwandte in auf- oder absteigender Linie. Ein Trust ist jedoch kein Mensch, sondern ein juristisches Konstrukt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Wer eine Ferienwohnung auf einen Trust überträgt, vollzieht damit einen indirekten Erwerb – und genau dieser ist bei Ferienwohnungen gesetzlich verboten. Daran ändert auch nichts, dass die Treuhänder und die Begünstigten des Trusts Familienmitglieder des Eigentümers sind.

Die Familie muss nun eine Bewilligung beantragen. Ob diese erteilt werden kann, ist noch offen und wird in einem separaten Verfahren geprüft. Die vier Familienmitglieder müssen zudem die Gerichtskosten von 8000 Franken gemeinsam tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 08. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_437/2024