Symbolbild
Russischer Staatsbürger erhält kein Schengen-Visum für die Schweiz
Ein Russe wollte ein Schengen-Visum für die Schweiz erstreiten. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein.

Die Schweizer Botschaft in Moskau verweigerte einem russischen Staatsbürger im Oktober 2025 das Visum für den Schengen-Raum. Das Staatssekretariat für Migration bestätigte diese Ablehnung im Januar 2026. Der Mann wandte sich daraufhin ans Bundesverwaltungsgericht.

Dort stellte er im März 2026 den Antrag, dass sämtliche Richterinnen und Richter der zuständigen Abteilung wegen Befangenheit abgelöst werden sollten. Das Bundesverwaltungsgericht wies diesen Antrag als offensichtlich unzulässig ab. Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht und verlangte, dass drei namentlich genannte Richterinnen und ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen werden sollten.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe des Mannes nicht ein. Der Grund: Bei Streitigkeiten über die Einreise in die Schweiz – einschliesslich der Erteilung von Visa – ist der Weg ans Bundesgericht grundsätzlich gesperrt. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU fallen. Als russischer Staatsbürger gehört der Mann nicht zu diesem Personenkreis. Auch der europäische Visakodex, auf den er sich berief, ändert daran nichts.

Da das Gericht auf die Eingabe nicht eintrat, wurden alle weiteren Anträge des Mannes – darunter das Gesuch um Befreiung von Gerichtskosten – gegenstandslos. Immerhin verzichtete das Bundesgericht aus Kulanz auf die Erhebung von Gerichtskosten, sodass der Mann keine Kosten zu tragen hat.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_227/2026