Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen hatte sich mit einem Schreiben an die Anklagekammer des Kantons St. Gallen gewandt. Diese leitete das Schreiben im März 2026 an das Bundesgericht weiter, da unklar war, ob es sich dabei um eine formelle Beschwerde handelt.
Das Bundesgericht behandelte das Schreiben als Beschwerde und forderte den Mann auf, einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Dabei ging es um einen Entscheid der Anklagekammer, mit dem ihm Verfahrenskosten auferlegt worden waren.
Rund drei Wochen nach der Aufforderung zur Zahlung des Kostenvorschusses zog der Mann seine Beschwerde zurück. Damit wurde das Verfahren vor Bundesgericht gegenstandslos. Das Gericht schrieb den Fall ab, ohne dem Mann Gerichtskosten aufzuerlegen.