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Mann scheitert mit Klage gegen Staatsanwaltschaft Bern
Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung gegen die Berner Staatsanwaltschaft erzwingen. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein und auferlegten ihm die Kosten.

Ein Mann hatte bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben des Kantons Bern eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft entschied im April 2025, keine Untersuchung zu eröffnen. Der Mann akzeptierte dies nicht und zog den Fall ans Berner Obergericht weiter.

Das Obergericht wies seine Eingabe im Februar 2026 ab, soweit es überhaupt darauf eintrat. Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht und verlangte, dass die Sache doch noch untersucht werde.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Der Grund: Um eine solche Beschwerde einreichen zu dürfen, muss eine Person einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen können – also etwa Schadenersatz oder eine andere Forderung gegenüber der beschuldigten Partei. Ein solcher Anspruch stand dem Mann im vorliegenden Fall nicht zu, weshalb er rechtlich nicht berechtigt war, das Verfahren weiterzuziehen.

Die Richter entschieden im vereinfachten Verfahren und beschränkten ihre Begründung auf das Wesentliche. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Mann auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_298/2026