Symbolbild
Firma scheitert mit Steuerbeschwerde wegen verpasster Zahlungsfrist
Eine Basler Firma verpasste die Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses. Ihre Steuerverfahren wurden deshalb eingestellt.

Eine Aktiengesellschaft aus Basel wehrte sich gegen Nachsteuer- und Bussenverfügungen der kantonalen Steuerverwaltung für die Jahre 2016 bis 2019. Im November 2025 leitete sie dazu zwei Verfahren vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt ein. Das Gericht verlangte dafür einen Kostenvorschuss – also eine Vorauszahlung zur Deckung der Verfahrenskosten.

Die Firma bezahlte diesen Vorschuss nicht rechtzeitig. Das Appellationsgericht stellte daraufhin Anfang Januar 2026 beide Verfahren ein. Die Firma bestritt, die entsprechenden Zahlungsaufforderungen überhaupt erhalten zu haben. Sie machte geltend, sie habe keine solchen Sendungen registriert, und kritisierte pauschal die nachlassende Qualität der Schweizer Post. Ausserdem behauptete sie, wechselnde Briefträger in ihrer Strasse würden ständig Fehlzustellungen vornehmen.

Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass die Zahlungsaufforderungen per A-Post Plus verschickt und laut elektronischer Sendungsverfolgung am 21. November 2025 zugestellt worden waren. Zwar beweise die Sendungsverfolgung nicht lückenlos, dass ein Brief tatsächlich im Briefkasten landete – sie lasse aber darauf schliessen. Um diese Vermutung zu widerlegen, braucht es konkrete Hinweise auf einen Zustellfehler. Allgemeine Behauptungen oder nie ganz auszuschliessende Fehler reichen dafür nicht aus. Die Firma konnte keine solchen konkreten Anzeichen nennen.

Auch ein Gesuch der Firma um Wiederherstellung der versäumten Frist blieb ohne Erfolg: Das Appellationsgericht hatte dieses Gesuch bereits Ende Januar 2026 mit separaten Entscheiden abgewiesen, die die Firma nicht angefochten hatte. Das Bundesgericht auferlegte der Firma die Gerichtskosten von insgesamt 1000 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_95/2026