Die Waadtländer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Anwalt wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern, Anstiftung zur Kinderpornografie und Tierquälerei. Konkret soll er 2023 über die Internetplattform PlanetRomeo mindestens zwei Personen dazu gebracht haben, gemeinsam mit ihm Kinder und Tiere zu missbrauchen sowie kinderpornografisches Material anzusehen. Er soll einem Gesprächspartner sogar ein Treffen in der Nähe eines Schwimmbads vorgeschlagen haben, wo Kinder nach dem Sport vorbeikommen würden. Einer der Gesprächspartner erstattete Anzeige, woraufhin der Anwalt festgenommen wurde.
Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden ein Laptop und ein USB-Stick sichergestellt. Der Anwalt verlangte, dass diese Geräte versiegelt werden – er machte geltend, darauf befänden sich Daten, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen. Ein gerichtlich beauftragter Experte sortierte die Daten in einem aufwendigen Verfahren: Dateien, die dem Berufsgeheimnis unterlagen, wurden ausgesondert. Nur die verbleibenden, bereinigten Daten sollten der Staatsanwaltschaft übergeben werden. Das Verfahren zog sich über fast zwei Jahre hin und kostete rund 115'000 Franken.
Der Anwalt wehrte sich gegen die Freigabe der bereinigten Daten. Er beanstandete unter anderem die Wahl des externen Experten, die angewandte Sortiermethode und behauptete, es befänden sich noch immer geschützte Daten im freigegebenen Datensatz. Das Bundesgericht wies diese Einwände ab. Es hielt fest, dass ein externer Experte für die Datensortierung notwendig war, weil ein Polizeibeamter keinen Zugang zu anwaltsgeheimgeschützten Inhalten hätte erhalten dürfen. Zudem habe der Anwalt im entscheidenden Verfahrensschritt nicht konkret benannt, welche Daten noch geschützt seien – er habe damit seine Mitwirkungspflicht verletzt.
Auch den Antrag auf Rückgabe von Laptop und USB-Stick lehnte das Bundesgericht ab. Da der Anwalt verdächtig ist, über diese Geräte kinderpornografisches Material konsumiert zu haben, müssen sie bis zum Entscheid des zuständigen Gerichts einbehalten werden. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 5'000 Franken trägt der Anwalt. Das Urteil wird anonymisiert veröffentlicht, da dem Beschuldigten als Anwalt, der in Strafverfahren tätig ist, andernfalls ein besonders schwerer Persönlichkeitsschaden drohen könnte.