Symbolbild
Mutter missbrauchter Kinder erhält 10 000 Franken Genugtuung
Eine Mutter, deren Töchter jahrelang sexuell missbraucht wurden, bekommt vom Kanton Waadt eine Entschädigung. Die Richter anerkannten ihr aussergewöhnliches Leid.

Ein Mann hatte seine Stieftochter während rund neun Jahren, mehrmals wöchentlich, sexuell missbraucht. Sobald seine leibliche Tochter in die Pubertät kam, missbrauchte er auch sie. Im Mai 2017 wurde er von seiner Partnerin – der Mutter beider Mädchen – auf frischer Tat ertappt. 2023 verurteilte ihn das Strafgericht Lausanne zu zwölf Jahren Gefängnis.

Die Mutter beantragte beim Kanton Waadt eine finanzielle Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz. Dieses sieht vor, dass nicht nur direkte Opfer, sondern auch nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen entschädigt werden können. Die kantonale Behörde und danach auch das Waadtländer Kantonsgericht lehnten das Gesuch ab: Die Leiden der Mutter seien nicht schwer genug, um eine Entschädigung zu rechtfertigen.

Das Bundesgericht sah dies anders. Es hielt fest, dass die Mutter durch die Entdeckung der jahrelangen Misshandlungen ihrer Töchter aussergewöhnlich schwer getroffen worden war. Ihre Töchter hatten sie jahrelang abgelehnt und ihr vorgeworfen, den Vater vertrieben zu haben. Die Mutter litt unter massiven Schuldgefühlen, verlor das Vertrauen in Menschen und entwickelte Suizidgedanken. Auch nach dem Strafprozess litten die Töchter weiterhin an schweren psychischen Folgen – eine musste in einem Heim untergebracht werden, die andere kämpfte mit anhaltenden Ängsten und Schlafstörungen. Das Gericht befand, dass das Leid der Mutter vergleichbar sei mit dem Schmerz, den der Tod eines Kindes auslöst – was nach Gesetz die Voraussetzung für eine Entschädigung von Angehörigen bildet.

Das Bundesgericht sprach der Frau eine Genugtuung von 10 000 Franken zu, die der Kanton Waadt bezahlen muss. Damit wurde das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben. Zusätzlich erhält die Frau 3000 Franken für ihre Anwaltskosten im Bundesgerichtsverfahren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_15/2026