Symbolbild
Walliser Richter mit 72 Jahren nicht wiedergewählt – zu Recht
Ein Walliser Kantonsrichter wurde wegen seines Alters nicht wiedergewählt. Die obersten Richter der Schweiz bestätigen, dass dies rechtmässig war.

Ein 1953 geborener Richter am Walliser Kantonsgericht war seit 1992 im Amt und zuletzt 2021 wiedergewählt worden. Als er sich 2025 erneut zur Wahl stellte, empfahl die Justizkommission des Walliser Grossen Rates, ihn diesmal nicht zu bestätigen. Begründung: Er würde am Ende der Legislaturperiode 76 Jahre alt sein, und das Alter spreche zusammen mit dem Bedürfnis nach einem generationellen Gleichgewicht gegen eine weitere Amtszeit. Der Grosse Rat folgte dieser Empfehlung und lehnte die Wiederwahl mit 93 zu 31 Stimmen ab.

Der Richter wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte, wiedergewählt zu werden. Er machte geltend, das Walliser Recht kenne keine Altersgrenze für Kantonsrichter, weshalb die Ablehnung seiner Kandidatur gegen das Gesetzmässigkeitsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstosse. Zudem rügte er, sein Fall sei im Parlament anders behandelt worden als jener der übrigen dreizehn Kandidaten, die alle stillschweigend wiedergewählt worden waren.

Die obersten Richter der Schweiz wiesen die Klage ab. Sie hielten fest, dass das Walliser Recht zwar keine explizite Altersgrenze kennt, das Parlament bei Wiederwahlen aber über einen weiten Ermessensspielraum verfügt. Ein Richter hat keinen Anspruch auf Wiederwahl. Das Alter als Kriterium für eine Nichtwiederwahl ist nicht willkürlich – das Bundesgericht hatte dies bereits in einem früheren, vergleichbaren Fall so entschieden. Auch die unterschiedliche Behandlung seiner Kandidatur gegenüber jener der anderen Kandidaten war nach Ansicht der Richter gerechtfertigt, weil nur seine Wahl bestritten war.

Der Richter muss zudem die Gerichtskosten von 1000 Franken tragen. Sein Antrag, das Bundesgericht solle ihn direkt als wiedergewählt erklären, war von vornherein unzulässig: Das Gericht kann dem Parlament keine Wahl vorschreiben.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_314/2025