Ein Mann aus dem Kanton Zürich wurde wegen mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und weiterer Delikte zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich ordneten die Gerichte eine siebenjährige Landesverweisung an. Der Mann hatte unter anderem bei der Suva falsche Lohnabrechnungen und einen gefälschten Arbeitsvertrag eingereicht, um möglichst hohe Unfalltaggelder zu erhalten. Ausserdem verschaffte er sich mit falschen Angaben einen Covid-19-Kredit von 473'000 Franken.
Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts und verlangte unter anderem einen Freispruch vom Vorwurf des Betrugs und der unterlassenen Buchführung sowie eine deutlich kürzere Freiheitsstrafe. Zudem beantragte er, auf die Landesverweisung zu verzichten. Das Bundesgericht wies seine Einwände jedoch ab: Die Beweise für die Straftaten seien erdrückend, und seine Kritik an der Beweiswürdigung genüge den rechtlichen Anforderungen nicht.
Zur Landesverweisung hielt das Gericht fest, dass der Mann zwar seit 27 Jahren in der Schweiz lebt, zwei Kinder hat und fliessend Deutsch spricht. Dennoch sei seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration unterdurchschnittlich. Er habe über Jahre hinweg gezielt mehrere Firmen gegründet, um Straftaten zu begehen, leiste keine Unterhaltszahlungen für seine Kinder und habe zuletzt von Arbeitslosengeldern gelebt. Zudem verfüge er über Grundstücke in Nordmazedonien und unterhalte dorthin berufliche Kontakte, was eine Wiedereingliederung ermögliche.
Schliesslich bestätigten die Richter auch eine Ersatzforderung von 200'000 Franken zugunsten des Staates. Diese wurde gegenüber dem theoretisch möglichen Betrag von 445'000 Franken reduziert, um die Wiedereingliederung des Mannes nicht zu gefährden. Die Forderung gilt unter dem Vorbehalt, dass sie zurückerstattet wird, falls der Mann den geschädigten Personen den Schaden direkt ersetzt.