Symbolbild
Mutter erhält keinen höheren Kindesunterhalt nach Scheidung
Eine geschiedene Mutter wollte mehr Unterhalt für ihren Sohn. Die Richter liessen ihre Eingabe nicht zu, weil sie zu wenig begründet war.

Das Ehepaar hatte sich 2010 vor dem Zivilgericht Basel-Stadt scheiden lassen. Damals wurden Unterhaltsbeiträge von 500 Franken monatlich für den gemeinsamen Sohn und 250 Franken für die Frau festgelegt. Im Laufe der Jahre wurden diese Beiträge teilweise angepasst, nachdem der Mann vorübergehend kein Einkommen hatte.

Ende 2023 klagte die Mutter auf deutlich höheren Kindesunterhalt von mindestens 1359 Franken monatlich. Im September 2025 einigten sich die Parteien an einer Gerichtsverhandlung auf einen Vergleich: Der Vater verpflichtete sich, zwischen 514 und 643 Franken monatlich zu zahlen, je nach Zeitraum, zuzüglich Kinderzulagen. Kurz nach der Unterzeichnung machte die Mutter geltend, sie habe sich wegen gesundheitlicher Probleme nicht konzentrieren können und sei zum Abschluss des Vergleichs gedrängt worden. Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies ihre Berufung im März 2026 ab. Es stellte fest, dass der Vergleich in Anwesenheit beider Anwälte nach eingehender Befragung durch das Gericht zustande gekommen sei und kein unzulässiger Druck ausgeübt worden sei. Auch inhaltlich sei die Lösung angemessen.

Die Mutter gelangte ans Bundesgericht und verlangte, den Fall neu beurteilen zu lassen. Sie verwies auf die ADHS-Diagnose ihres Sohnes, ihre eigene gesundheitliche Lage sowie auf eine angeblich falsche Beratung durch ihre frühere Anwältin. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es befand, die Mutter habe ihre Einwände zu wenig konkret und detailliert begründet. Weder eine fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung noch eine Rechtsverletzung durch das Appellationsgericht seien ausreichend dargelegt worden.

Da das Bundesgericht die Eingabe als offensichtlich ungenügend begründet beurteilte, entschied der Präsident im vereinfachten Verfahren. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde angesichts der Umstände verzichtet. Der vereinbarte Unterhalt bleibt damit in der ausgehandelten Höhe bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_342/2026