Zwei Mieter wurden vom Zürcher Obergericht im Dezember 2025 aus ihrer Wohnung ausgewiesen. Gegen dieses Urteil wehrten sie sich und reichten im Februar 2026 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Kurz darauf, im April 2026, zogen die beiden Mieter ihre Beschwerde jedoch wieder zurück. Damit akzeptieren sie das Urteil des Zürcher Obergerichts und die damit verbundene Ausweisung aus der Wohnung.
Da die Mieter das Verfahren selbst beendet haben, wird der Fall abgeschrieben. Sie müssen gemeinsam die Verfahrenskosten von 500 Franken tragen. Die Gegenseite, eine Aktiengesellschaft als Vermieterin, erhält keine zusätzliche Entschädigung, da ihr durch das Verfahren vor Bundesgericht kein nennenswerter Aufwand entstanden ist.