Symbolbild
Mann scheitert mit Klage gegen Treuhänder wegen angeblichem Betrug
Ein Mann zeigte einen Treuhänder wegen Betrugs an, doch die Behörden sahen keine strafbaren Handlungen. Die Richter befassten sich nicht mit dem Fall.

Im Oktober 2025 erstattete ein Mann Strafanzeige gegen einen Treuhänder wegen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld forderte ihn mehrmals auf, konkrete strafbare Handlungen zu benennen – ohne Erfolg. Im Januar 2026 entschied die Staatsanwaltschaft, den Fall gar nicht erst zu untersuchen, weil die Anzeige zu vage war.

Daraufhin zeigte der Mann auch die zuständige Staatsanwältin wegen Amtsmissbrauchs an. Die Generalstaatsanwaltschaft leitete diese Anzeige weiter und wies den Mann gleichzeitig darauf hin, dass er gegen die Einstellungsverfügung beim Obergericht des Kantons Thurgau Beschwerde einlegen könne. Sie setzte ihm dafür eine Frist von zehn Tagen. Der Mann wandte sich daraufhin mit zwei separaten Eingaben ans Obergericht – einmal gegen das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft und einmal gegen die ursprüngliche Einstellungsverfügung, mit dem Hinweis, es sei «immer noch Betrug».

Das Obergericht trat auf beide Eingaben nicht ein: Die eine war ungenügend begründet, die andere wurde zu spät eingereicht. Gegen diesen Entscheid gelangte der Mann ans Bundesgericht. Auch dort erfüllte er die formalen Anforderungen an eine Beschwerde nicht. Er wiederholte lediglich seine Vorwürfe gegen den Treuhänder, ohne sich mit den Gründen des Obergerichts auseinanderzusetzen.

Das Bundesgericht trat deshalb ebenfalls nicht auf die Beschwerde ein. Den Antrag des Mannes auf Befreiung von den Gerichtskosten lehnte es ab, weil sein Vorgehen von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Er muss Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen – ein Betrag, der seinen finanziellen Verhältnissen angepasst wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_301/2026