Ein heute 46-jähriger Mann, der zuletzt als Hilfsgipser gearbeitet hatte, wurde 2006 bei einem schweren Autounfall verletzt. Dabei kamen seine schwangere Ehefrau und zwei weitere Personen ums Leben. Aufgrund der psychischen und körperlichen Folgen sprach ihm die IV-Stelle des Kantons St. Gallen ab Juni 2007 zunächst eine halbe, später eine ganze und schliesslich ab August 2012 eine Dreiviertelsrente zu.
Zwischen Juni 2017 und Februar 2018 liess die Haftpflichtversicherung den Mann während dreier Perioden observieren. Die Aufnahmen zeigten ihn beim Autofahren, bei Gartenarbeiten, beim Schwimmen und bei Familienausflügen – Aktivitäten, die nicht mit den geschilderten schweren Einschränkungen vereinbar waren. Gestützt auf ein medizinisches Gutachten, das ihn als vollständig arbeitsfähig einstufte, hob die IV-Stelle die Rente rückwirkend per Juni 2017 auf und forderte zu Unrecht ausbezahlte Leistungen von rund 81'650 Franken zurück. Das Versicherungsgericht St. Gallen bestätigte diesen Entscheid.
Der Mann zog den Fall weiter und argumentierte, sein Gesundheitszustand sei stark schwankend gewesen. Die beobachteten Aktivitäten seien bloss Momentaufnahmen und würden seinen tatsächlichen Zustand nicht widerspiegeln. Zudem seien die behandelnden Psychiater stets von einer anhaltenden schweren Beeinträchtigung ausgegangen. Das Bundesgericht folgte diesen Einwänden nicht. Es stellte fest, dass die Observationsergebnisse klar auf ein deutlich höheres Funktionsniveau hinwiesen als von den behandelnden Ärzten angenommen. Das unabhängige Gutachten sei beweiskräftig, und die Einschätzungen der behandelnden Psychiater seien zu unkritisch auf die Schilderungen des Mannes abgestützt worden.
Das Bundesgericht bestätigte auch, dass der Mann seine Meldepflicht verletzt hat: Schon ab 2014 hätten sich Hinweise auf eine gesundheitliche Verbesserung gezeigt, die er der IV-Stelle hätte melden müssen. Weil er dies unterliess, durfte die IV-Stelle die Rente rückwirkend streichen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und der Mann muss die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.